Die Annahme von Spenden, Beiträgen, Geschenken oder Zuschüssen liegt im Ermessen des EFCL. Der EFCL nimmt keine Spenden an, wenn sie nicht in Übereinstimmung mit dem Zweck und der Aufgabe des EFCL verwendet oder ausgegeben werden können.
Es werden dann keine unwiderruflichen Schenkungen angenommen, unabhängig davon, ob es sich um einmalige oder auf Dauer angelegte Zahlungen handelt, wenn die Schenkung unter vernünftigen Umständen die finanzielle Sicherheit des Spenders gefährden würde.
Der EFCL erteilt keine Ratschläge zur steuerlichen oder sonstigen Behandlung von Schenkungen und ermutigt die Spender, ihre eigenen professionellen Berater zu Rate zu ziehen, die sie bei der Durchführung ihrer Spende unterstützen.
Der EFCL nimmt Spenden in Form von Geldspenden an.
Sachspenden werden nach Ermessen des EFCL angenommen.
Bestimmte andere Schenkungen, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachspenden, Wertpapiere und Beiträge, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund der besonderen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten, die sie für den EFCL mit sich bringen können, geprüft werden.
Der EFCL stellt den Spendern, die die steuerlichen Anforderungen erfüllen, Bestätigungen für die von der Wohltätigkeitsorganisation als Spende angenommenen Gegenstände aus. Mit Ausnahme von Geldspenden und börsennotierten Wertpapieren wird der EFCL für solche Gegenstände jedoch keinen Geldwert bestätigen können.
Der EFCL respektiert die Absicht des Spenders in Bezug auf zweckgebundene Spenden und in Bezug auf den Wunsch, anonym zu bleiben. Bei anonymen Spenden beschränkt der EFCL die Informationen über den Spender auf diejenigen Mitarbeiter, die davon Kenntnis haben müssen.
Der EFCL wird Dritte nicht dafür entschädigen, dass sie eine Spende oder einen Spender an den EFCL verweisen, weder durch Provisionen, Vermittlungsgebühren noch durch andere Kompensationen.